Jeder eingegangene Widerruf wird so festgehalten, dass sich nachträglich nicht unbemerkt etwas ändern lässt – weder am Inhalt noch am Zeitpunkt. Das stärkt deine Position im Streitfall: Du kannst belegen, was genau wann eingegangen ist. Das läuft vollautomatisch – du musst nichts einrichten.
1. Der Inhalts-Fingerabdruck (SHA-256)
Im Moment des Eingangs wird aus den Inhalten der Erklärung (u. a. Name, E-Mail, Bestell-/Objektnummer, Eingangszeitpunkt) ein eindeutiger Fingerabdruck berechnet – eine 64-stellige Prüfsumme (SHA-256). Schon die kleinste Änderung am Inhalt würde einen völlig anderen Fingerabdruck ergeben.
Dieser Fingerabdruck wird einmal gespeichert und nie neu berechnet. Wer den Beleg und die ursprüngliche Erklärung hat, kann jederzeit nachrechnen, dass beide zusammengehören und nichts verändert wurde.
2. Der tägliche Merkle-Root
Einmal täglich (nachts) werden alle Fingerabdrücke des Vortags zu einem einzigen Gesamt-Prüfwert zusammengefasst – dem Merkle-Root. Dieser Wert hängt rechnerisch von jedem einzelnen Eingang ab: Würde auch nur ein einziger Widerruf eines Tages verändert, würde der Root des Tages nicht mehr passen.
Die Tages-Roots werden öffentlich veröffentlicht (einsehbar unter „Merkle-Roots“). Dadurch ist der Stand eines Tages dauerhaft festgeschrieben – ein nachträgliches „Umschreiben“ einzelner Einträge fällt sofort auf.
3. Die öffentliche Beleg-Seite
Zu jedem Widerruf gehört ein Beleg-Link mit eindeutigem Token. Diese Seite ist ohne Login erreichbar und zeigt Referenz, Shop, Eingangszeit, Bearbeitungsstand, den Fingerabdruck und – sobald veröffentlicht – den Merkle-Root des Tages. So kann auch der Verbraucher (oder ein Gericht) den Eingang unabhängig überprüfen.
Was der Nachweis belegt – und was nicht
Bewiesen wird ausschließlich der dokumentierte Eingang und die Unveränderbarkeit der Erklärung. Es ist keine Aussage über die rechtliche Wirksamkeit oder Reichweite des Widerrufs – die prüfst du wie gewohnt selbst (siehe „Was der Button rechtlich leistet – und was nicht“).
Hinweis: Hilfestellung, kein Rechtsrat.