Wann brauchst du den Button?
Ja, wenn provisionspflichtige Immobilienangebote auf der Webseite stehen bzw. der Maklervertrag über eine Online-Oberfläche zustande kommt (Käufer- oder geteilte Provision, kostenpflichtiger Such-/Wertermittlungsauftrag).
Nein u. a. bei:
- reiner Innenprovision (keine Zahlungspflicht des Käufers),
- Wohnraumvermietung an Mieter (keine Provisionspflicht),
- Abschluss im Büro des Maklers (kein Fernabsatz).
Identifizierung des Vertrags
Bei der Branche „Immobilienmakler“ fragt das Widget die Exposé-/Objektnummer ab (statt „Bestellnummer“), damit du den betroffenen Maklervertrag zuordnen kannst.
Textform & Belehrung
Konkludenter Vertragsschluss bleibt möglich; der Maklervertrag bedarf aber der Textform (§ 656a BGB). Wer den Button einsetzt, muss die neue Fassung der Widerrufsbelehrung (mit Hinweis auf die Online-Widerrufsfunktion) verwenden.
Hilfestellung nach dem Webinar von RA Sven Johns (10.06.2026), kein Rechtsrat.