Widerrufbutton-Integrieren
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Hinweise für Immobilienmakler

Branchen

Wann brauchst du den Button?

Ja, wenn provisionspflichtige Immobilienangebote auf der Webseite stehen bzw. der Maklervertrag über eine Online-Oberfläche zustande kommt (Käufer- oder geteilte Provision, kostenpflichtiger Such-/Wertermittlungsauftrag).

Nein u. a. bei:

  • reiner Innenprovision (keine Zahlungspflicht des Käufers),
  • Wohnraumvermietung an Mieter (keine Provisionspflicht),
  • Abschluss im Büro des Maklers (kein Fernabsatz).

Identifizierung des Vertrags

Bei der Branche „Immobilienmakler“ fragt das Widget die Exposé-/Objektnummer ab (statt „Bestellnummer“), damit du den betroffenen Maklervertrag zuordnen kannst.

Textform & Belehrung

Konkludenter Vertragsschluss bleibt möglich; der Maklervertrag bedarf aber der Textform (§ 656a BGB). Wer den Button einsetzt, muss die neue Fassung der Widerrufsbelehrung (mit Hinweis auf die Online-Widerrufsfunktion) verwenden.

Hilfestellung nach dem Webinar von RA Sven Johns (10.06.2026), kein Rechtsrat.