Wann ist der Button Pflicht?
§ 356a BGB (ab 19.06.2026) verlangt eine elektronische Widerrufsfunktion, wenn alle Punkte zutreffen:
- Es wird ein Fernabsatzvertrag geschlossen (kein Abschluss im Geschäftsraum vor Ort),
- über eine Online-Benutzeroberfläche (Webseite, App, Portal, CRM-Strecke),
- und dem Verbraucher steht für diesen Vertrag ein Widerrufsrecht zu (er trifft eine Kostenfolge/Zahlungspflicht).
Wann besteht KEIN Widerrufsrecht (= kein Button)?
- Verträge ohne Zahlungspflicht des Verbrauchers,
- Verträge, die im Geschäftsraum abgeschlossen werden (kein Fernabsatz),
- bestimmte gesetzliche Ausnahmen (§ 312g Abs. 2 BGB).
Wichtig
Der Button wird allgemein und dauerhaft angezeigt – unabhängig von der konkreten Frist eines einzelnen Vertrags. Du musst nicht vorab prüfen, ob im Einzelfall ein Widerrufsrecht besteht; die Wirksamkeitsprüfung erfolgt erst nach Eingang durch dich.
Hinweis: Hilfestellung, kein Rechtsrat. Die Einordnung deines konkreten Geschäftsmodells solltest du anwaltlich klären.