Widerrufbutton-Integrieren
← Hilfe

Brauche ich den Widerrufs-Button?

Rechtliche Grundlagen

Wann ist der Button Pflicht?

§ 356a BGB (ab 19.06.2026) verlangt eine elektronische Widerrufsfunktion, wenn alle Punkte zutreffen:

  • Es wird ein Fernabsatzvertrag geschlossen (kein Abschluss im Geschäftsraum vor Ort),
  • über eine Online-Benutzeroberfläche (Webseite, App, Portal, CRM-Strecke),
  • und dem Verbraucher steht für diesen Vertrag ein Widerrufsrecht zu (er trifft eine Kostenfolge/Zahlungspflicht).

Wann besteht KEIN Widerrufsrecht (= kein Button)?

  • Verträge ohne Zahlungspflicht des Verbrauchers,
  • Verträge, die im Geschäftsraum abgeschlossen werden (kein Fernabsatz),
  • bestimmte gesetzliche Ausnahmen (§ 312g Abs. 2 BGB).

Wichtig

Der Button wird allgemein und dauerhaft angezeigt – unabhängig von der konkreten Frist eines einzelnen Vertrags. Du musst nicht vorab prüfen, ob im Einzelfall ein Widerrufsrecht besteht; die Wirksamkeitsprüfung erfolgt erst nach Eingang durch dich.

Hinweis: Hilfestellung, kein Rechtsrat. Die Einordnung deines konkreten Geschäftsmodells solltest du anwaltlich klären.